OLG München verbietet das Netz

Ich bin ja kein Jurist und daher versteh ich den Urteilsspruch des OLG München (Urteil vom 26. Juni 2007 AZ: 18 U 2067/07) wohl nicht richtig:
Nach diesem Urteil sind Verlinkungen auf beliebige Textseiten mit Bildern ohne Zustimmung des oder der Rechteinhaber der Bilder unzulässig.
Denn so wie ich das verstehe, müssen wir nun wohl sofort alle unsere Website abschalten. Sonst werden wir wohl noch zur Beihilfe an … an was Schlimmen angeklagt.
Via weblog.mifomm.de
29. Juni 2007
von Matthias Zellmer
von Matthias Zellmer
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