Barrierefreiheit 2.0

Letzte Woche durfte ich bei Web for All in Heidelberg ein Seminar zum Thema Barrierefreiheit und Web 2.0 besuchen. Im Zentrum dieses Vortrags standen zum einen die neunen Chancen und Barrieren, die sich für Behinderte mit dem Web 2.0 ergeben. Zum anderen wurde die WCAG 2.0 vorgestellt, die kürzlich die WCAG 1.0 abgelöst hat.
Die WCAG 1.0 stellt bisher die Basis für die Barrierefreiheitsbestimmungen, die für deutsche Websites gelten. Diese Bestimmungen werden in der BITV zusammengefasst, die Teil des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist.
Oft denkt man bei barrierefreiem Web vornehmlich an eine Optimierung für Blinde bzw. sehbehinderte Menschen. Doch auch hörgeschädigte, lernbehinderte und motorisch beeinträchtigte Menschen haben besondere Anforderungen an die Gestaltung von Websites. Eine barrierefreie bzw. barrierearme Website sollte nicht nur gut per Screenreader, Braillezeile oder mit Hilfe einer Lupen-Software konsumierbar sein. Sie sollte auch Audio-Inhalte als Alternativtexte präsentieren, Erläuterungen von Abkürzungen oder Fachwörtern bieten oder klar voneinander getrennte Schaltflächen bieten (um nur einmal einige Beispiele zu nennen).
Durch das Web 2.0 haben sich für behinderte Menschen neue Chancen aber auch Hürden ergeben. Für Gehörlose beispielsweise hat sich mit der Möglichkeit, auf YouTube Gehörlosen-Videos anzusehen, ein neuer Informationskanal aufgetan. Hier hat sich eine Community gebildet, die verschiedene Begriffe in Videos per Gebärdensprache erläutert. Auch personalisierbare Startseiten wie iGoogle oder netvibes bieten Behinderten einen vereinfachten Zugang zu Informationen. Sie müssen nur noch eine Website ansurfen, auf der sie gebündelt eine Fülle von Informationen enthalten. Denn schon alleine das Bewegen von Website zu Website kann sehr mühsam sein, wenn man auf Eingabehilfen angewiesen ist.
Im Fall der personalisierbaren Startseiten wird auch schon eine Hürde erkennbar. Im Web 2.0 werden gerne Bedienelemente wie Drag’n'Drop eingesetzt, um das User Interface (zu deutsch Benutzerschnittstelle) angenehmer und interessanter zu gestalten. Doch solche Bedienelemente sind für sehbehinderte oder motorisch behinderte Menschen nur sehr schwer oder nicht benutzbar. Auch der Einsatz von AJAX und Captchas erschwert bzw. verhindert Behinderten das Nutzen der Website. Für einen Blinden, der mit Hilfe eines Screen-Readers surft, ist es nur sehr schwer nachzuvollziehen, ob und welche Teile einer Seite per AJAX ausgetauscht wurden. Und ist ein bestimmter Seitenbereich durch ein Standard-Captcha gesichert hat der blinde User schon keine Chance mehr, den Dienst zu nutzen.
Die WCAG 2.0 beschäftigt sich mit den eben genannten Themen. Zum einen werden in den neuen Barrierefreiheitsrichtlinien verstärkt auch Hörgeschädigte und Lernbehinderte berücksichtigt. Weiterhin hat man Richtlinien der WCAG 1.0 überarbeitet, die sich als nicht sehr sinnvoll erwiesen haben. Auch wurde die Art der Formulierung der Richtlinien geändert. Während in der WCAG 1.0 eine Vielzahl von Einzelfällen definiert waren besteht die WCAG 2.0 nun aus allgemein formulierten Vorgaben, zu denen falls nötig Ausnahmen definiert werden.
Den Kern der WCAG 2.0 bilden vier Prinzipien:
- Wahrnehmbarkeit
- Bedienbarkeit
- Verständlichkeit
- Robustheit
Diese vier Prinzipien werden dann anhand einzelner Richtlinien genauer ausgeführt. Zu jeder Richtlinie gibt es überprüfbare Erfolgskriterien.
Richtlinien zum Prinzip der Wahrnehmbarkeit sind z.B. das Anbieten von Alternativtexten zu Audio-Inhalten und eine klare Struktur der Website und der Inhalte. Die Bedienbarkeit beinhaltet, dass die Site mit der Tastatur bedienbar sein muss und bereits eingegebene Formulardaten vorgehalten werden. Das Prinzip der Verständlichkeit fordert unter anderem eine immer zugängliche Navigation, leicht verständliche Inhalte und dass die Bedienung der Website vorhersehbar ist. Im Rahmen der Robustheit wird vor allem auf Kompatibilität der Websites mit aktuellen und zukünftigen Browsern und zusätzlichen Hilfsmitteln gefordert.
Eine Anpassung der deutschen Richtlinien für Barrierefreiheit an die WCAG 2.0 wird für Sommer bzw. Herbst dieses Jahres erwartet. Noch gilt also die BITV.
Ich hatte mir von dem Seminar eigentlich erhofft, dass stärker auf die konkrete Programmierung barrierefreier Websites eingegangen wird. Denn viele der Ausführungen zum Thema BITV und WCAG waren bereits bekannt bzw. können im Web nachgelesen werden (WCAG 1.0, BITV, WCAG 2.0).
Was aber wirklich gut an dem Seminar war, war die Sensibilisierung für das Thema Barrierefreiheit. Ich hatte bisher völlig unterschätzt, wie schwierig und mühsam es für Behinderte ist, sich durch das Web zu bewegen und es zu nutzen. Und das, wo vor allem Behinderte auf das Web angewiesen sind. Blinde können hier ihre Tageszeitung “lesen”, Menschen, die sich nicht alleine aus dem Haus bewegen können, können online shoppen, …
Beim Erstellen einer Website sollten also ALLE Beteiligten (Konzept, Grafik, Programmierung und Redaktion) abwägen, wie barrierefrei die Website gestaltet werden sollte und entsprechend arbeiten.
(das Bild stammt übrigens von flickr von philflieger)
von Katrin Schneider

















Kommentare
Fil schrieb am 27.02.2009 um 04:06 Uhr
Wo ist die Message??? Alles schon bekannt seid Jahren .
Wieder ein total überflüssiger Artikel
Katrin schrieb am 27.02.2009 um 09:02 Uhr
@Fil
Die Message ist Sensibilisierung für das Thema Barrierefreiheit. Wenn man sich nicht permanent mit diesem Thema auseinandersetzt verliert man es gerne aus den Augen. Und für mich war das angesprochene Seminar genau aus diesem Grund wertvoll. Ich habe nämlich eine Idee davon bekommen, wie schwierig es für Behinderte ist, sich durch das Web zu bewegen und es adäquat zu nutzen.
Wo Du Recht hast ist, dass viele der Vorgaben schon bekannt sind (wenn auch sicher nicht jedem). Es gibt aber durchaus auch einige Neuerungen. Veranstaltungen zum Thema Barrierefreiheit erläutern leider meist einfach nur die Vorgaben. Was mir an dem Seminar gefehlt hat (und Dir wahrscheinlich in diesem Beitrag) sind konkrete und gute Lösungsvorschläge. Aber hoffentlich wird sich hier mit der Anpassung der deutschen Gesetzgebung an die WCAG 2.0 etwas ändern.
Fil schrieb am 27.02.2009 um 12:32 Uhr
Hä? DU solltest Lösungen suchen und nicht auf irgendwelche Gestze warten.
Maximilian Walter schrieb am 27.02.2009 um 14:24 Uhr
@Fil: Wenn dich der Artikel nicht interessiert da du eh schon alles weißt, dann lies ihn einfach nicht und setz keinen total überflüssigen Kommentar darunter…
Fil schrieb am 27.02.2009 um 15:09 Uhr
OK.
Sebastian schrieb am 01.03.2009 um 13:46 Uhr
Danke für diesen Beitrag! Ich persönlich beschäftige mich noch nicht so lange mit den Thema Barrierefreiheit, daher war der Artikel für mich – wie sicher für viele andere auch – eine gute Einführung bzw. ein in-Erinnerung-rufen der grundlegenden Aspekte von Web 2.0 und Barrierefreiheit.
Die WebAIM hat letztens eine Umfrage zu eben diesem Thema durchgeführt, vielleicht sind die Ergebnisse ja interessant für Sie: http://webaim.org/projects/screenreadersurvey/ .
Katrin schrieb am 02.03.2009 um 09:20 Uhr
@Sebastian
Danke für den Link! Die WebAIM-Umfrage enthält wirklich interessante Zahlen. Bemerkenswert finde ich, dass Screenreader-User sowohl den IE7 als auch den Firefox häufiger als den IE6 nutzen. Vorbildlich!!