Facebook vs StudiVZ

Nachdem vergangene Woche, dass hauptsächlich iPhone die Blogosphäre in Atem gehalten hat, ist nun die Klage von Facebook gegen StudiVZ das Thema der Stunde. Hier der Versuch eines Überblicks:
Das soziale Netzwerk Facebook hat vor einem kalifornischen Gericht eine 116-seitigen Klageschrift gegen StudiVZ eingereicht, weil die deutsche Studenten-Plattform nach Meinung von Facebook eine Urheberrechtsverletzung des Look & Feel, der Features und der Dienste darstellt. Facebook will damit erreichen, dass sich StudiVZ künftig in Aussehen und Funktionsumfang deutlich von Facebook abhebt. Außerdem … und das erscheint mir dramatischer … wird StudiVZ vorgeworfen, sich ohne Erlaubnis auf Facebooks Computersystemen und Netzwerke zugegriffen zu haben, um sich unrechtmäßig Daten zu verschaffen.
Der Klage sind laut FTD Gespräche vorausgegangen, die zu keinem einvernehmlichen Ergebnis geführt haben. Die größten Unterschiede sind wohl noch die Farben und dass StudiVZ kein englischsprachiges Interface anbietet, ansonsten stellt StudiVZ laut Facebook einen identischen Klon dar:
Everything from the first public page to the sign-up page and the profile pages look
StudiVZ, the Facebook clone (and by clone, we mean exact duplicate)
StudiVZ will die Klage natürlich nicht so einfach hinnehmen. Marcus Riecke, CEO von StudiVZ, behauptet, dass Facebook StudiVZ nur deshalb verklagt, weil StudiVZ in Deutschland erfolgreicher ist und nennt Facebook “arrogant”. Riecke möchte, dass auch das Amtsgericht in Stuttgart sich mit dem Fall beschäftigt, um auch ein zuständiges deutsches Gericht einzuschalten.
Es wird spannend sein, die Entwicklungen rund um den Fall zu Beobachten. Zumal in der Branche und gerade im Web2Null an allen Ecken und Enden abgekupfert und abgeschaut wird. Wenn Facebook mit der Klage durchkommt, dann werden sich untereinander auch z.B. Google und Falk (wegen ihrer Karten-Anwendung), Friendfeed und Lifestream.fm, del.icio.us und Mister Wong, usw. verklagen können.
Via thenextweb.org, techcrunch.com (I), techcrunch.com (II), rp-online.de und heise.de
von Matthias Zellmer
Filesharing fördert CD-Absatz

Achtung! Jetzt kommt ein Vergleich, der hinkt! Warum er dies tun muss, erkläre ich danach. Also: Man stelle sich vor, die Metzger-Gilde würde sich darüber aufregen, dass jemand, der bei ihnen eine Wurst gekauft hat, jemand anderen davon probieren lassen würde. Und sie würde darüber so lange jammern, bis der Gesetzgeber harte Strafen für dieses Vorgehen ins Gesetzbuch schreiben würde.
Dies soll ein Vergleich mit der Musikindustrie sein. Und wie angekündigt hinkt er, da man die beim Metzger gekaufte Wurst wohl kaum in der eigenen Küche (wahrscheinlich in einer minderwertigen Qualität) kopieren würde, um sie dann anderen zur Verfügung zu stellen. Das macht keiner! Und schon gar nicht Tausenden von fremden Menschen.
Doch genau das ist die Realität, mit der sich die Musikindustrie seit Jahren konfrontiert sieht. Irgendjemand kauft Musik, erstellt eine Kopie in minderwertiger Qualität (MP3) und stellt sie mittels des so genannten Filesharings Anderen zur Verfügung. Und diese Leute müssen diese Musik dann nicht mehr kaufen. Oder besser gesagt, müssten sie diese nicht mehr kaufen. Denn wie das kanadische Wirtschaftsministerium durch eine Studie hat feststellen lassen, kaufen Menschen, die an Filesharing teilnehmen, auch überdurchschnittlich viel Musik … zumeist auf CD. D.h. die Musikindustrie geht massiv gegen ihre besten Kunden vor.
Es scheint wohl so, dass Filesharing einen Markt schafft, der ohne es nicht existieren würde. Man könnte es auch als virales Marketing oder etwas derber als Anfixen bezeichnen. Leider ist es nur all zu menschlich, an Gewohntem festhalten zu wollen. Und besonders an wohnten hohen Umsätzen. Doch so langsam müssten nicht nur die Musikindustrie, sondern auch andere Wirtschaftsbereiche langsam mal akzeptieren, dass sich durch das Internet vieles einfach so existenziell verändert hat, dass es einfach nicht mehr möglich ist, an Althergebrachtem klettenartig festzuhalten. Zumal die Musikindustrie sich noch nicht mal all zu sehr beschweren dürfte. Die Umsätze, die sie über ihren Online-Vertrieb machen, sind nicht so schlecht. Um es mal sinngemäß mit den Jungs von Die Ärzte zu sagen: Sie leiden, aber auf hohem Niveau!
von Matthias Zellmer
Kreativität ist nicht illegal
Wow! Jetzt bin ich aber beeindruckt. Danke an René, der mittels Spreeblick auf den Vortrag des US-Jura-Professors Lawrence Lessig hingewiesen hat.
In Larry Lessigs Vortrag auf TEDTalks geht es um Revolutionäres. Es geht um die Kids, die sich das Web zu Nutze machen, um dort … mit dem was aktuell für jeden technisch möglich ist … kreativ zu werden. Im Sinne von Paul McCartneys “Take a sad song and make it better” aus “Hey Jude”, nehmen sich die von Lessig beschriebenen Kids das was sie im Web, auf Ton- und Datenträgern finden und machen was (besseres?) daraus. Doch das ist eigentlich illegal. Es gibt ja Copyright. Doch dem widerspricht Lessig: Kreativität darf nicht illegal sein!
Larry Lessigs Vortrag ist beeindruckend, lustig und vor allem aufschlussreich. Unbedingt anschauen … jede Minute.
von Matthias Zellmer
Musik-Brennen – Was ist okay?
Es ist ein Thema der modernen Märchen und Mythen. Was ist beim Brennen von Musik erlaubt und was nicht?
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat diesbezüglich mal die aktuelle Lage zusammengefasst und auf seiner Website veröffentlicht.
Folgende Grundregeln empfiehlt der Verband zu beachten:
- Wenige Kopien sind unproblematisch
- Kopierschutz nicht umgehen
- Gesundes Misstrauen bei Urlaubs-Schnäppchen
- Illegale Vorlagen nicht weiter kopieren
- Vorsicht bei kostenloser Musik im Internet
- Downloads nicht unbegrenzt kopieren
- Urheberrecht auf eigener Homepage beachten
- PC-Software nicht kopieren
Weiterführende und vertiefende Informationen finden sich auf der BITKOM-Website.
von Matthias Zellmer
G steht nicht zwangsläufig für Google

Es war mir gar nicht bewusst, dass Googles E-Mail-Service weltweit Gmail und in Deutschland (wie auch in Großbritanien) Google Mail heißt. Doch heise berichtete gestern, dass dem so sei.
Der Grund ist, dass das Hanseatischen Oberlandesgerichts nun auch im Berufungsverfahren (Az 5 U 87/06) bestätigte, dass die Markenrechte an G-Mail Daniel Giersch besitzt und zwar seit seit dem Jahr 2000.
Gerichtlich war es das wohl für Google. Naja, die haben ja noch ein bisschen Kohle auf dem Konto …
Via GoogleWatchBlog
von Matthias Zellmer


















