Personalisierter Twitter-Spam

twam

Die Begriffe Twitter und Mainstream sind in letzter Zeit immer häufiger in einen gemeinsamen Kontext genannt worden. Ein weiteres Anzeichen, dass was dran ist an der Behauptung, Twitter wäre im Mainstream angekommen, ist dass ich heute meine ersten persönlich an mich gerichteten Spam-Tweet erhalten habe.

Das Ganze stimmt mich jetzt schon etwas nachdenklich. Denn das Potential mit unerwünschtem Kram zugemüllt zu werden, ist beim Mircoblogging noch viel größer als bei E-Mail. Schon alleine die automatisierten Twitter-Agenten, auch Bots genannt, die zu Beispiel Tweets mit bestimmten Begriffe einfach noch mal raushauen, nerven. Wenn ich mir ausmale, was für Spammer bei Twitter möglich ist … ohje, ohje!

Auch wenn Twitter schon recht rigoros gegen solche User vorgeht, stell ich mir schon die Frage: Brauchen wir also eine Möglichkeit Tweets zu filtern? Scheinbar schon. Leider. Denn es wird schlimmer werden. Und nicht nur personalisierter Spam und Bots nerven, auch gab es gerade erst an Ostern mal wieder einen Twitter-Wurm (Mikeyy), der zwar … soweit ich es mitbekommen habe … keinen wirklich nachhaltigen Schaden angerichtet hat, aber beim nächsten Wurm oder ähnlichem kann es schon wieder ganz anders aussehen.

Vielleicht ist Twitter Mainstream geworden, denn auch zum Beispiel auch sowas wie “Winnenden” spricht dafür, aber in jedem Fall ist Twitter gerade dabei seine Unschuld zu verlieren. Schade, wirklich schade …

16. April 2009
von Matthias Zellmer
Profilbild von Matthias Zellmer

Spammer A-Z

Eine Untersuchung von Richard Clayton von der University of Cambridge (PDF, 108 KB) hat ergeben, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen der Wahrscheinlichkeit eine Spam-Mail zu erhalten und dem Anfangsbuchstaben der Mail-Adresse.

Die Verteilung bei Mail-Adressen, die im Untersuchungszeitraum von acht Wochen über 500 Nicht-Spam erhalten haben:

Graph von Richard Clayton

Graph von Richard Clayton

Na? Schon auf der Suche nach einer neuen Mail-Adresse?

Via 11k2

01. September 2008
von Matthias Zellmer
Profilbild von Matthias Zellmer

Relativ wirksamer Spam-Schutz

Da ist man sich wohl allenthalben einig: E-Mail-Spam ist die Plage des Web-Zeitalters. Wirklich wirksamen Schutz gegen Spam gibt es bekanntermaßen kaum. Zuminderst nicht, wenn man sich nicht komplett aus dem Internet zurückziehen will. Doch komplett resignieren sollte man nicht, denn es gibt schon ein paar Möglichkeiten, wie sich die Flut wenigstens zu einem Rinnsal verringern lässt.

Auf dem Techblog hat Silvan Mühlemann nun die Ergebnisse einer Art Langzeit-Untersuchung vom zum Thema Spam via der Angabe von Mail-Adressen auf Websites vorgestellt. Dabei haben sich vor allem zwei einfach technische Lösungen (Übersetzung von Sergej Müller – Dr. Web Magazin Weblog) als besonders erfolgreich gegen die Fangarme der Spam-Spyder herausgestellt:

Es gibt noch weitere effektive Möglichkeiten, aber diese beiden sind die technisch am wenigsten aufwendigsten.

Via Dr. Web Magazin Weblog

05. August 2008
von Matthias Zellmer
Profilbild von Matthias Zellmer

Neues Telemedien-Gesetz verbessert Schutz gegen Spam-Mails

Mit dem neuen Telemedien-Gesetz wird der Schutz vor unerwünschter Werbung im Netz verbessert. Weiterhin werden die Vorschriften über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste vereinfacht. Das Gesetz ist das Kernstück des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG).

Bei E-Mail-Werbung müssen künftig in der Kopf- und Betreffzeile folgende Angaben klar erkennbar sein:

  • Wer ist der Absender?
  • Hat die Nachricht einen kommerziellen Charakter?

Nur wenn diese Informationen vorliegen, können Empfängerinnen und Empfänger entscheiden, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Zugleich erhalten Unternehmen ein zusätzliches Abwehrmittel gegen unerwünschte E-Mail-Werbung. Der Einsatz von Spamschutz-Programmen wird vereinfacht.

Lassen Kopf- und Betreffzeile einer werblichen Nachricht nicht die Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter erkennen, kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Eine weitere wesentliche Änderung des Rechtsrahmens besteht darin, dass künftig nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden wird. Teledienste sind bislang bundesrechtlich im Teledienstegesetz geregelt. Dabei handelt es sich vor allem um Waren- und Dienstleistungsangebote, die im Netz abgerufen werden können. Die Mediendienste sind bisher im Mediendienste-Staatsvertrag geregelt. Mediendienste sind alle meinungsrelevanten Abrufdienste, wie beispielsweise die redaktionell gestalteten Online-Angebote von Nachrichtenmagazinen und Zeitungen sowie die Verteildienste.

Unter dem Begriff “Telemedien” werden künftig “Tele- und Mediendienste” zusammengeführt. Die wirtschaftsbezogenen Anforderungen an Telemedien (zum Beispiel Verantwortlichkeitsregelungen, Herkunftslandsprinzip) werden im Telemedien-Gesetz für alle betroffenen Angebote einheitlich geregelt.


Quelle: Regierung Online – Gesetzliche und andere Neuregelungen zum 1. März 2007

05. März 2007
von Matthias Zellmer
Profilbild von Matthias Zellmer

schließen