Barrierefreiheit: Offizielle deutschsprachige Übersetzung der WCAG2.0 veröffentlicht
Gestern hat die W3C die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 in der offiziellen deutschsprachigen Übersetzung veröffentlicht. Die WCAG 2.0 ist eine Empfehlung der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C zur barrierefreien Gestaltung von Webangeboten.
Hinter der deutschsprachigen WCAG-2.0-Übersetzung steht übrigens die deutsche Behindertenhilfe Aktion Mensch.
von Matthias Zellmer
Barrierefreiheit 2.0

Letzte Woche durfte ich bei Web for All in Heidelberg ein Seminar zum Thema Barrierefreiheit und Web 2.0 besuchen. Im Zentrum dieses Vortrags standen zum einen die neunen Chancen und Barrieren, die sich für Behinderte mit dem Web 2.0 ergeben. Zum anderen wurde die WCAG 2.0 vorgestellt, die kürzlich die WCAG 1.0 abgelöst hat.
Die WCAG 1.0 stellt bisher die Basis für die Barrierefreiheitsbestimmungen, die für deutsche Websites gelten. Diese Bestimmungen werden in der BITV zusammengefasst, die Teil des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist.
Oft denkt man bei barrierefreiem Web vornehmlich an eine Optimierung für Blinde bzw. sehbehinderte Menschen. Doch auch hörgeschädigte, lernbehinderte und motorisch beeinträchtigte Menschen haben besondere Anforderungen an die Gestaltung von Websites. Eine barrierefreie bzw. barrierearme Website sollte nicht nur gut per Screenreader, Braillezeile oder mit Hilfe einer Lupen-Software konsumierbar sein. Sie sollte auch Audio-Inhalte als Alternativtexte präsentieren, Erläuterungen von Abkürzungen oder Fachwörtern bieten oder klar voneinander getrennte Schaltflächen bieten (um nur einmal einige Beispiele zu nennen).
Durch das Web 2.0 haben sich für behinderte Menschen neue Chancen aber auch Hürden ergeben. Für Gehörlose beispielsweise hat sich mit der Möglichkeit, auf YouTube Gehörlosen-Videos anzusehen, ein neuer Informationskanal aufgetan. Hier hat sich eine Community gebildet, die verschiedene Begriffe in Videos per Gebärdensprache erläutert. Auch personalisierbare Startseiten wie iGoogle oder netvibes bieten Behinderten einen vereinfachten Zugang zu Informationen. Sie müssen nur noch eine Website ansurfen, auf der sie gebündelt eine Fülle von Informationen enthalten. Denn schon alleine das Bewegen von Website zu Website kann sehr mühsam sein, wenn man auf Eingabehilfen angewiesen ist.
Im Fall der personalisierbaren Startseiten wird auch schon eine Hürde erkennbar. Im Web 2.0 werden gerne Bedienelemente wie Drag’n'Drop eingesetzt, um das User Interface (zu deutsch Benutzerschnittstelle) angenehmer und interessanter zu gestalten. Doch solche Bedienelemente sind für sehbehinderte oder motorisch behinderte Menschen nur sehr schwer oder nicht benutzbar. Auch der Einsatz von AJAX und Captchas erschwert bzw. verhindert Behinderten das Nutzen der Website. Für einen Blinden, der mit Hilfe eines Screen-Readers surft, ist es nur sehr schwer nachzuvollziehen, ob und welche Teile einer Seite per AJAX ausgetauscht wurden. Und ist ein bestimmter Seitenbereich durch ein Standard-Captcha gesichert hat der blinde User schon keine Chance mehr, den Dienst zu nutzen.
Die WCAG 2.0 beschäftigt sich mit den eben genannten Themen. Zum einen werden in den neuen Barrierefreiheitsrichtlinien verstärkt auch Hörgeschädigte und Lernbehinderte berücksichtigt. Weiterhin hat man Richtlinien der WCAG 1.0 überarbeitet, die sich als nicht sehr sinnvoll erwiesen haben. Auch wurde die Art der Formulierung der Richtlinien geändert. Während in der WCAG 1.0 eine Vielzahl von Einzelfällen definiert waren besteht die WCAG 2.0 nun aus allgemein formulierten Vorgaben, zu denen falls nötig Ausnahmen definiert werden.
Den Kern der WCAG 2.0 bilden vier Prinzipien:
- Wahrnehmbarkeit
- Bedienbarkeit
- Verständlichkeit
- Robustheit
Diese vier Prinzipien werden dann anhand einzelner Richtlinien genauer ausgeführt. Zu jeder Richtlinie gibt es überprüfbare Erfolgskriterien.
Richtlinien zum Prinzip der Wahrnehmbarkeit sind z.B. das Anbieten von Alternativtexten zu Audio-Inhalten und eine klare Struktur der Website und der Inhalte. Die Bedienbarkeit beinhaltet, dass die Site mit der Tastatur bedienbar sein muss und bereits eingegebene Formulardaten vorgehalten werden. Das Prinzip der Verständlichkeit fordert unter anderem eine immer zugängliche Navigation, leicht verständliche Inhalte und dass die Bedienung der Website vorhersehbar ist. Im Rahmen der Robustheit wird vor allem auf Kompatibilität der Websites mit aktuellen und zukünftigen Browsern und zusätzlichen Hilfsmitteln gefordert.
Eine Anpassung der deutschen Richtlinien für Barrierefreiheit an die WCAG 2.0 wird für Sommer bzw. Herbst dieses Jahres erwartet. Noch gilt also die BITV.
Ich hatte mir von dem Seminar eigentlich erhofft, dass stärker auf die konkrete Programmierung barrierefreier Websites eingegangen wird. Denn viele der Ausführungen zum Thema BITV und WCAG waren bereits bekannt bzw. können im Web nachgelesen werden (WCAG 1.0, BITV, WCAG 2.0).
Was aber wirklich gut an dem Seminar war, war die Sensibilisierung für das Thema Barrierefreiheit. Ich hatte bisher völlig unterschätzt, wie schwierig und mühsam es für Behinderte ist, sich durch das Web zu bewegen und es zu nutzen. Und das, wo vor allem Behinderte auf das Web angewiesen sind. Blinde können hier ihre Tageszeitung “lesen”, Menschen, die sich nicht alleine aus dem Haus bewegen können, können online shoppen, …
Beim Erstellen einer Website sollten also ALLE Beteiligten (Konzept, Grafik, Programmierung und Redaktion) abwägen, wie barrierefrei die Website gestaltet werden sollte und entsprechend arbeiten.
(das Bild stammt übrigens von flickr von philflieger)
von Katrin Schneider

